Wenn Sie sich fragen, warum wir diese Orden ausstellen, obwohl wir die Nazisymbole nicht verehren, geben wir hier die Antwort.
Unsere Eltern und Großeltern wurden mit diesen Auszeichnungen für ihr regimetreues und regimeförderndes Verhalten belohnt. Ihnen wurde also verdeutlicht, alles richtig gemacht zu haben und sie bekamen dadurch Anerkennung.
Die ausgestellten Orden sind Teil der Geschichte und wir sollten uns immer fragen, was bringt ein Orden, wenn der geliebte Ordensträger nicht mehr unter uns ist.
Ganz im Gegensatz zur Weimarer Republik, machte das nationalsozialistische Regime umso umfangreicher Gebrauch vom Mittel der Verleihung äußerer Ehren. Offensichtlich geschah dies mit Erfolg.
Nach Kriegsende wurde das Tragen, Verleihen und Annehmen sämtlicher militärischer und ziviler Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen jeder Art verboten.
Das spätere Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ließ eine Wiederbelebung des Ordenswesens wieder zu. Allerdings hatte die exzessive Verleihungspraxis des Naziregimes Spuren hinterlassen und dem Ansehen von Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik schweren Schaden zugefügt.
Manche Exponate dieser Vitrine sind strafrechtlich verboten und fallen bei öffentlicher Ausstellung unter dem § 86 a StGB. Allerdings gibt es im Absatz 3 des o. g. Paragraphen die Ausnahme der „Sozialadäquanzklausel“. Die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann.
Diese Klausel nehmen wir in Anspruch.
Die Mitglieder der KSK Friesen lehnen die NS-Ideologie ab. In dieser Ausstellung wird das mehr als deutlich dargestellt. Der Wert, einer lebendigen Demokratie wird umso deutlicher, wenn die Fehler der vergangenen Diktatur aufgezeigt werden.
Ihre KSK Friesen